FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Krankenfahrten sind Fahrten die z.B. mit einem Mietwagen oder einem Taxi durchgeführt werden. Es findet keine medizinisch-fachliche Betreuung durch den Fahrer statt.

Für Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus , stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus. Für eine ambulante OP im Krankenhaus , eine vor- oder nachstationäre Behandlung im Krankenhaus stellt das Krankenhaus den Transportschein aus.

1. Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind:

– stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Hin- und Rückfahrt)
– vorstationäre Untersuchung bis 5 Tage vor der Aufnahme im Krankenhaus
– nachstationäre Untersuchung bis 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
– ambulante Operationen/Untersuchungen 5 Tage vor und 14 Tage danach

2. Durch Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpGS) zum 01.01.2019 haben sich viele Abläufe bei dem Thema Krankenfahrten/Krankenbeförderung vereinfacht. Für die meisten Patienten bei denen eine sogenannte dauerthafte Mobilitätseinschränkung nachgewiesen werden kann, gilt eine „Genehmigungsfiktion“. Somit können Sie mit einer ärtzlichen Verordnung, ohne zusätzlicher Genehmigung Ihrer Krankenkasse, Krankenfahrten mit uns in Anspruch nehmen.

Man spricht von einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung bei:

– Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
– Pflegegrad 3 mit dem Merkzeichen einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität
(z.B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“)
– Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“

Wenn Sie keine der Kriterien erfüllen die unter dem Punkt „Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei“ müssen Fahrten zu ambulanten Artzbesuchen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Weiter müssen u.a. folgende Fahrten von der Krankenkasse genehmigt werden:

– Dialysefahrten
– Strahlentherpie
– Chemotherapie
– Reha- und Kuraufenthalte
– Ambulante Arztbesuche

Abrechnung der Krankenfahrten

Ja. Gerne rechnen wir Ihre Krankenfahrten, die Sie mit uns durchführen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie und Genesung konzentrieren.

Grundsätzliche Zuzahlungsregelung:

Sie als Patient zahlen je Fahrt den gesetzlichen eigenanteil in Höhe von 10% der Beförderungskosten einer verordneten (genehmigungspflichtigen und genehmigten) Fahrt – mindestens € 5,00 und höchstens € 10, 00 –
Kostet die Fahrt weniger als € 5,00 müssen Sie den Fahrpreis in voller Höhe selber tragen.

ACHTUNG!

Sind sie von der Zuzahlung befreit?
Dann legen Sie bitte Ihre von der Krankenkasse ausgtestellten Zuzahlungsbefreiung für den Zeitraum der Fahrt bei oder senden diese mit Ihren Unterlagen als Kopie über das Reservierungsformular mit.

Sie benötigen folgende Unterlagen für eine Krankenfahrt mit dem Taxi/Mietwagen:

– vom Arzt oder Krankenhaus eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“
oder das „Formblatt für Veranlassung einer Krankenbeförderung“
– die Übernahme der Fahrtkosten durch Ihre Krankenkasse (bei Genehmigungspflichtigen Fahrten)

Sonstige Fragen

Gerne befördern wir auch Rollstuhlfahrer die auf dem Beifahrersitz platznehmen können. Wir sind gerne behilflich beim Umsteigen vom Rollstuhl ins Taxi und verstauen Ihren Rollstuhl sicher im Kofferraum ( Rollstuhl Klappbar). Bei einem festen Rollstuhl fragen Sie bitte direkt bei uns nach.

Wir erweitern ständig unsreren Fuhrpark und wollen zeitnah für Rollstuhlfahrer die nicht in der Lage sind diesen zu verlassen ein geeignetes Fahrzeug mit Rampe anbieten.

Sollten Sie eine Ferntour buchen wollen , so kontaktieren Sie uns über das Reservierungsformular, wir setzten uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung oder rufen Sie uns gerne direkt an.

Innerhalb Hamburgs befördern wir Sie nach dem aktuellen Hamburger Taxitarif.

Dieser wird von der Stadt vorgegeben und kann hier eingesehen werden.

Fahrten, die von Hamburg nach außerhalb oder von außerhalb nach Hamburg stattfinden, können individuell angefragt und vereinbart werden. Hierfür klicken Sie bitte hier und wir erstellen Ihnen gerne ein verbindliches Angebot.

Reservieren Sie unverbindlich Online oder rufen Sie uns an.